(1) Mitglied des Vereins kann auf schriftlichen Antrag grundsätzlich jede natürliche Person werden, die
nachstehende Voraussetzungen erfüllt:
- Polizeibeamte, sowie Angehörige gleichgestellter Behörden wie z.B. Militärpolizei, Zollverwaltung
oder Polizeiorgane anderer Staaten, die Beamten müssen gleichzeitig das dienstliche Recht zur
Festnahme von Personen haben.
- Besitzer eines Motorrades mit einem Hubraum von mindestens 500 ccm oder Erwerb eines solchen Motorrads
innerhalb von sechs Monaten ab Eingang des Aufnahmeantrages.
- Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse A oder vergleichbare Klasse anderer Staaten.
- Anerkennung aller nationaler Gesetze und Vorschriften und der internationalen Satzung der "BLUE
KNIGHTS'INTERNATIONAL®", Law Enforcement Motorcycle Club.
a) Die unter (1) genannten Personen können eine Mitgliedschaft erwerben, indem sie einen Aufnahmeantrag
stellen und die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nachweisen.
b) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit der Bezahlung des ersten Mitgliedsbetrages. Die Mitglieder erteilen
dem Verein eine Einzugsermächtigung zur Erhebung der Beiträge.
(2) Diese Vorschriften gelten entsprechend für Ruhestandsbeamte.
Die Ehe- und Sozialpartner der Mitglieder haben einen Anspruch auf beitragsfreie Mitgliedschaft, sofern sie nicht selbst die für den Erwerb der Mitgliedschaft erforderlichen Vorrausetzungen des § 4 (1) erfüllen. Sie haben keine aktiven oder passiven Wahl- oder Abstimmungsrechte. Sie haben in der Mitgliederversammlung Recht auf Gehör. Sie können auf Antrag in die Fachausschüsse und Arbeitsgruppen eingebunden werden. Ehe- und Sozialpartner sind uneingeschränkt berechtigt, die "Farben" des Vereins in der Öffentlichkeit zu tragen. Sozialpartnerinnen können alternativ das Center (Knights Lady) tragen.