Auszüge aus der Vereinssatzung                                                 Blue Knights ® Germany XXXII                                                          Alb - Donau - Bodensee

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann auf schriftlichen Antrag grundsätzlich jede natürliche Person werden, die

      nachstehende Voraussetzungen erfüllt:

 

    - Polizeibeamte, sowie Angehörige gleichgestellter Behörden wie z.B. Militärpolizei, Zollverwaltung

      oder Polizeiorgane anderer Staaten, die Beamten müssen gleichzeitig das dienstliche Recht zur

      Festnahme von Personen haben.

    - Besitzer eines Motorrades mit einem Hubraum von mindestens 500 ccm oder Erwerb eines solchen Motorrads

      innerhalb von sechs Monaten ab Eingang des Aufnahmeantrages.
    - Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse A oder vergleichbare Klasse anderer Staaten.
    - Anerkennung aller nationaler Gesetze und Vorschriften und der internationalen Satzung der "BLUE

 

KNIGHTS'INTERNATIONAL®", Law Enforcement Motorcycle Club.
     
     a) Die unter (1) genannten Personen können eine Mitgliedschaft erwerben, indem sie einen Aufnahmeantrag

          stellen und die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nachweisen.
   
     b) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit der Bezahlung des ersten Mitgliedsbetrages. Die Mitglieder erteilen

          dem Verein eine Einzugsermächtigung zur Erhebung der Beiträge.
     
 (2)  Diese Vorschriften gelten entsprechend für Ruhestandsbeamte.

 

 

§ 7 Ehe- und Sozialpartner

Die Ehe- und Sozialpartner der Mitglieder haben einen Anspruch auf beitragsfreie Mitgliedschaft, sofern sie nicht selbst die für den Erwerb der Mitgliedschaft erforderlichen Vorrausetzungen des § 4 (1) erfüllen. Sie haben   keine aktiven oder passiven Wahl- oder Abstimmungsrechte. Sie haben in der Mitgliederversammlung Recht auf Gehör. Sie können auf Antrag in die Fachausschüsse und Arbeitsgruppen eingebunden werden. Ehe- und Sozialpartner sind uneingeschränkt berechtigt, die "Farben" des   Vereins in der Öffentlichkeit zu tragen.   Sozialpartnerinnen können alternativ das Center (Knights Lady) tragen.